WebWerkX

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webdesign-Leistungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ITsolveX e.K., Dennis Kühn, Dorfaue 11, 14979 Großbeeren (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Webdesign- und Webentwicklungsleistungen unter der Marke WebWerkX.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (per E-Mail) oder durch Zahlung der Anzahlung zustande. Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail stellen zunächst ein unverbindliches Angebot dar.

§ 3 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem gewählten Paket (Landing Page, One-Pager, Kleine Website). Dazu gehören standardmäßig:

  • Erstellung der Website gemäß vereinbartem Umfang
  • Responsives Design (Mobile-First)
  • DSGVO-konforme Grundstruktur (Datenschutzhinweis, Impressum)
  • SEO-technische Grundoptimierung (Titel, Meta-Tags, Seitenstruktur)
  • Übergabe aller Projektdateien und Zugänge nach vollständiger Bezahlung

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: laufende Pflege, Content-Management-Systeme, Domainregistrierung, Hosting, Texterstellung sowie fortlaufende SEO-Optimierung.

§ 4 Vergütung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

Die Zahlung erfolgt in zwei Raten:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung (Projektstart)
  • 50 % Restzahlung nach Fertigstellung und Abnahme

Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.

§ 5 Lieferzeiten und Abnahme

Die angegebenen Lieferzeiten (z.B. 7 Tage für die Landing Page) gelten ab Eingang der Anzahlung und der vollständigen Bereitstellung aller benötigten Materialien durch den Auftraggeber (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten).

Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber das Ergebnis zur Prüfung. Meldet der Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen keine Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 6 Revisionen (Überarbeitungsrunden)

Im Leistungsumfang enthaltene Revisionsrunden sind im jeweiligen Angebot festgelegt (Landing Page: 1 Revision, One-Pager: 2 Revisionen). Eine Revision umfasst die Umsetzung konkreter, klar formulierter Änderungswünsche.

Grundlegende Konzeptänderungen nach Beginn der Umsetzung oder zusätzliche Revisionen werden gesondert nach Aufwand berechnet und vorab abgestimmt.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Unternehmensdaten) rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.

Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt. Für Rechtsverletzungen durch bereitgestellte Inhalte haftet ausschließlich der Auftraggeber.

Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Lieferzeiten verlängern sich entsprechend.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der erstellten Website für den vereinbarten Verwendungszweck.

Der Auftragnehmer behält das Recht, die erbrachte Leistung in seinem Portfolio zu erwähnen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

Verwendete Schriftarten, Frameworks und Open-Source-Bibliotheken unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhabenden.

§ 9 Mängelhaftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln ist. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte nach der Abnahme schließen die Gewährleistung aus.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ausfälle beim Hosting-Anbieter oder Drittdiensten.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Rechtsberatung. Für die inhaltliche und rechtliche Korrektheit von Impressum, Datenschutzerklärung oder anderen rechtlichen Texten, die im Rahmen des Projekts erstellt oder bereitgestellt werden, haftet der Auftraggeber selbst.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus.

§ 12 Wartungsvertrag und Kündigung

Der Wartungsvertrag (Wartung & Hosting) läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats in Textform (E-Mail) gekündigt werden.

Bei Kündigung werden alle Zugangsdaten und Projektdateien vollständig an den Auftraggeber übergeben.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Potsdam.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Stand: Mai 2026 — ITsolveX e.K., Dennis Kühn · Impressum