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Bin ich betroffen? Was wird geprüft FAQ Check starten →

BFSG-Check. Nicht jede Website ist betroffen._

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025 — aber nur für Websites, die zu einem Verbrauchervertrag führen. Der kostenlose Check klärt zuerst Ihre Betroffenheit, dann den technischen Befund.

gilt seit 2025
bis zu 100.000 € Bußgeld
immer 0
Betroffenheit

Wer ist betroffen — und wer nicht.

Führt Ihre Website zu einem Verbrauchervertrag?

Betroffen sind Angebote, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können: Onlineshops, Buchungssysteme, kostenpflichtige Online-Dienste, Online-Banking. Eine reine Informations- oder Imageseite ohne Vertragsabschluss — die „digitale Visitenkarte" — fällt grundsätzlich nicht unter das BFSG.

Sind Sie ein Kleinstunternehmen?

Nur wenn Frage 1 mit Ja beantwortet ist, wird das relevant: Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme — sind von der Pflicht befreit. Aber: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte im Sinne des Gesetzes in Verkehr bringt, ist auch als Kleinstunternehmen nicht befreit.

Viele kleine Websites sind nicht betroffen — aber die Grenze ist enger, als die meisten glauben. Und wer sich zu Unrecht befreit wähnt, trägt das volle Risiko.

Der Check

Was der Check prüft.

Sprache des Dokuments Ist im HTML-Tag hinterlegt, in welcher Sprache die Seite verfasst ist? Screenreader brauchen das zur korrekten Aussprache.
Alt-Texte für Bilder Haben Bilder eine Textbeschreibung für Screenreader-Nutzer?
Formular-Beschriftungen Sind Eingabefelder mit erkennbaren Labels versehen?
Sprunglink (Skip-Link) Können Tastaturnutzer direkt zum Hauptinhalt springen, ohne die komplette Navigation zu durchtabben?
Zoom erlaubt Können Nutzer mit Sehbeeinträchtigung die Seite vergrößern, oder ist das per Meta-Tag deaktiviert?
ARIA-Landmarks Sind Hauptbereich und Navigation semantisch ausgezeichnet, damit Screenreader sich orientieren können?
Farbkontraste Hinweis: Kontraste lassen sich ohne echtes Rendering nicht automatisiert messen — hier empfehlen wir eine manuelle Prüfung.
Der Report

Was Sie bekommen.

Score von 0–100 Ein klarer Gesamtwert, wie Ihre Website bei den geprüften Kriterien abschneidet — auf einen Blick verständlich.
Befund pro Kriterium Für jeden geprüften Punkt eine klare Headline: gefunden, nicht gefunden, oder Hinweis auf ein mögliches Risiko.
Konkrete Sofortmaßnahmen Keine Fachbegriffe ohne Erklärung: zu jedem Fund eine verständliche nächste Handlung.

WebWerkX ist eine Marke von ITsolveX e.K. mit Sitz in Großbeeren — Region Berlin/Brandenburg. Der Check ist ein kostenloses Angebot, kein Verkaufsgespräch: Sie erhalten Ihr Ergebnis sofort, unabhängig davon, ob daraus eine Zusammenarbeit entsteht.

bereits 20+ Projekte
immer 100% DSGVO-konform
Antwort in 24h
nur 1 Ansprechpartner

Jetzt Betroffenheit kostenlos klären.

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FAQ

Häufige Fragen.

Gilt das BFSG für meine Website?

Nur wenn Ihre Website zu einem Verbrauchervertrag führt — etwa ein Onlineshop, ein Buchungssystem, ein kostenpflichtiger Online-Dienst oder Online-Banking. Eine reine Informations- oder Imageseite ohne Vertragsabschluss fällt grundsätzlich nicht unter das BFSG.

Ich bin klein — bin ich automatisch befreit?

Nicht automatisch. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme (weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme) gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte im Sinne des Gesetzes in Verkehr bringt, ist auch als Kleinstunternehmen nicht befreit.

Was ist der Unterschied zwischen Dienstleistung und Produkt?

Dienstleistungen sind z. B. Beratungen, Buchungen oder digitale Dienste — hier greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme. Produkte sind Sachgüter, die in Verkehr gebracht werden. Für deren Barrierefreiheit gibt es keine Kleinstunternehmen-Ausnahme, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Was passiert bei einem BFSG-Verstoß?

Es drohen Bußgelder bis 100.000 €. Zusätzlich ist das BFSG wettbewerbsrechtlich durchsetzbar — Mitbewerber und qualifizierte Verbände können bei Verstößen abmahnen.

Reicht ein Overlay- oder Barrierefreiheits-Widget?

Nein. Overlays überdecken zugrundeliegende strukturelle Probleme wie fehlende Alt-Texte, falsche Formularstruktur oder mangelnde Tastaturbedienbarkeit bestenfalls oberflächlich, lösen sie aber nicht. Das gilt in Fachkreisen als unzureichend und ist selbst Gegenstand rechtlicher Kritik.

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